Google-Analytics

Google Analytics ist ein kostenloser Dienst, der der Analyse von Zugriffen auf Webseiten dient. Neben den von anderer Analysesoftware bekannten Funktionen wie Herkunft der Besucher, Verweildauer und Suchbegriffe in Suchmaschinen bietet Google Analytics eine Integration in die Benutzeroberfläche von Google AdWords und erlaubt so eine bessere Erfolgskontrolle von AdWords-Kampagnen. Google Analytics ist das mit Abstand meistverwendete Web-Analytics-Werkzeug.

Datenschutz

Datenschutzrechtlich betrachtet ist dieses Tool von Google problematisch und umstritten. Praktisch kann Google mit Google Analytics ein umfassendes Nutzerprofil von Webseiten-Besuchern anlegen. Wird ein anmeldungspflichtiger Google-Dienst von den Besuchern verwendet, so kann dieses Nutzerprofil auch bestimmten Personen zugeordnet werden.

Hinzu kommt, dass das Datenschutzgesetz eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zulässt, wenn der Benutzer vorher zugestimmt hat oder eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt. Durch den Einsatz eines Tools wie Google Analytics wird aber mitunter die vollständige IP-Adresse (eine benutzerbezogene Angabe) des Seitenbesuchers an einen Dritten (Google) übermittelt, was dem Datenschutz des Benutzers entgegenwirken kann. Sofern der Benutzer nicht vorher eingewilligt hat, ergeben sich diesbezüglich Probleme. Es ist bisher nicht geklärt, welche Rechtsgrundlage dies erlauben soll. Google Analytics ist ein Dienst, der sich beim Aufruf einer Website anonym verhält. Das heisst, dass der Aufrufende diese Interaktion mit Google Analytics gar nicht erst erfährt. Fazit: Es ist umstritten, ob eine solche Übermittlung verboten ist. Hinzu kommen rechtliche Schwierigkeiten, etwa dass eine Einwilligung «bewusst» erfolgen muss und die Webseite nicht nur bei einer Zustimmung zugänglich gemacht werden darf.

Mittlerweile hat Google reagiert und bietet den Webseiten-Betreibern nun die Möglichkeit, den Google Analytics Code um die Funktion _anonymizeIp() zu erweitern. Mit Anbringung dieses Zusatz-Codes werden vor jeder weiteren Verarbeitung der anfragenden IP-Adresse die letzten 8 Bit gelöscht. Damit ist eine Identifizierung des Webseiten-Besucher ausgeschlossen. Eine grobe (datenschutzrechtlich zulässige) Lokalisierung bleibt möglich.

Mit diesem Code-Zusatz wurde eine zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden erfüllt, wenngleich die Frage nach der datenschutzrechtlich zulässigen Widerspruchsmöglichkeit erhalten bleibt.

Weiterverarbeitung der Daten

Durch den Einsatz von Google Analytics wird eine Webseite für Google transparenter, da Google Einblick in die spezifischen Zugriffe der Webseite bekommt. Es ist umstritten, ob diese Daten von Google (intern) weiterverarbeitet werden oder nicht.

Google könnte mit den durch Analytics erhaltenen Daten beispielsweise den Suchalgorithmus anpassen. Bei Websurfern, die ein Konto bei Google besitzen (und somit das „Google-Cookie“ in ihrem Browser gespeichert haben), wäre Google technisch in der Lage, die gesammelten Datenspuren mit einem Nutzerkonto zu verknüpfen, und genau nachzuvollziehen, wer sich wann auf welcher Webseite aufgehalten hat. Dies betrifft alle Webseiten, die Google Analytics einsetzen.

Darüber hinaus wäre es auch denkbar, dass exakte Informationen darüber gespeichert werden, welche Produkte wie oft, wann und zu welchem Preis in einem Onlineshop verkauft werden. Selbst die Erfassung des monatlichen Gesamtumsatzes wäre möglich. Quelle: Wikipedia